Gemeinde Burgoberbach

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Wenn Sie mehr Informationen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung.

Friedhofsverwaltung

Gemeinde Burgoberbach
Friedhofsverwaltung
Frau Reif
Ansbacher Str. 24, 91595 Burgoberbach
Tel.: 09805 9191-77, Fax: 09805 9191-91
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Lage:
Triesdorfer Straße, 91595 Burgoberbach

Ruhefristen und Grabgebühren des gemeindlichen Friedhofes

Die Ruhezeiten betragen laut Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung–FS) vom 30.06.2017

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung vom 18.01.2018

Infos zur jährlichen Standsicherheitsprüfung

Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Die Standsicherheitsprüfung, auch Rüttelprobe genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft und Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient ebenfalls der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Denn jedes Jahr wieder werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.

Weshalb kommt es überhaupt zu Lösungen oder zum Umstürzen von Grabmalen?
Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit beeinträchtigen.

Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Die Überprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Drücken oder auf andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben. Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff "Rüttelprobe" ist somit falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals (max. Höhe 1,20m) mit einer Kraft von 500 N entspricht ca. 50 kg (normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten.

Wird bei der Überprüfung eines Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern, welche keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen, markiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und um Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.