Gemeinde Burgoberbach

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Wegweiser Winterdienst in der Gemeinde Burgoberbach

Tipps für einen sicheren Winter in der Gemeinde Burgoberbach

Auf Fahrbahnen besteht nur dann eine gesetzliche Räum- und Streupflicht des Straßenbaulastträgers, wenn der Bereich verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich ist. Auf Gehwegen und Gehstreifen auf Fahrbahnen besteht dagegen eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht.

Was Sie bei Schnee und Eis beachten sollten
Damit Sie die schönen Seiten des Winters sicher genießen können, müssen die für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlichen Eigentümer und der Winterdienst der Gemeinde Burgoberbach Hand in Hand arbeiten. 

Das leistet die Gemeinde Burgoberbach 
Erste Priorität haben beim Winterdienst: 
• Gefahrstellen von verkehrsbedeutenden Strecken 
• Hauptverkehrsstraßen und wichtige Kreuzungen 
• Schulbusstrecken

Nebenstraßen, Wendehämmer oder sonstige untergeordneten Gemeindestraßen unterliegen grundsätzlich nicht der Räum- und Streupflicht und werden daher erst zu einem späteren Zeitpunkt und bei ausreichenden Kapazitäten geräumt. Die Räum- und Streupflicht besteht zusätzlich auch nur gegenüber der Allgemeinheit und begründet keine Ansprüche Einzelner.

Für diese Aufgabe stellt die Gemeinde die erforderlichen Fahrzeuge und Geräte sowie Personal und Streumittel bereit. Der Einsatz von Streumittel ist dem Bedarf angepasst und beträgt in der Regel 10 bis 20 Gramm Salz je Quadratmeter. 

Zusätzlich wird eine Firma die gemeindlichen Gehwege räumen um den Bauhof zu entlasten, sodass dieser sich mehr auf die Fahrbahnen im Gemeindegebiet konzentrieren kann. 

Dafür sind Sie als Eigentümer verantwortlich 
Jeder Grundstückseigentümer ist für das Räumen und Streuen der angrenzenden Gehwege verantwortlich. Dabei ist der Einsatz von Streusalz nur bei extremer Glätte gestattet. Verwenden Sie stattdessen Splitt oder Sand. 
• Die allgemeine Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen von 07.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr. 
• Bei länger anhaltendem Schneefall muss in angemessenen Zeitabständen geräumt und gestreut werden. 
• Auf Gehwegen besteht Räum- und Streupflicht. 
• Grenzt das Grundstück direkt an die Fahrbahn, oder ist sonst kein Gehweg erkennbar, muss eine Gehbahn über eine Breite von 1,20-1,50 Meter geräumt und gestreut werden. 
• Für das Aufschichten von Schnee nutzen Sie bitte nur den Gehwegrand. Wenn der Gehweg schmaler als einen Meter ist, darf auch der Fahrbahnrand zum Aufschichten genutzt werden. 

Was zu beachten ist 
• Tauwasser kann nur ungehindert abfließen, wenn Rinnen und Ablaufschächte frei gehalten werden. So wird verhindert, dass angestautes Wasser zu riskanten Eisflächen gefriert. 
• Mit Gassen zu Mülltonnen und Containern helfen Sie den Mitarbeitern der Müllabfuhr, die Abfuhrtermine pünktlich und sicher einzuhalten. Salz nur bei extremer Witterung. Der Umwelt zu liebe sollte Salz auf Gehwegen nur bei Eisregen oder starker Glätte eingesetzt werden. Deshalb bei Schneefall bitte erst Räumen, dann mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen. 

Unsere Tipps für den Winter 
• Helfen Sie Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind und Älteren. Für Sie ist ein schnee- und eisfreier Gehweg besonders wichtig, um den Alltag sicher zu meistern. 
• Auch Nachbarn freuen sich über Ihre Hilfe. 
• Kehren Sie Schnee bitte nicht zu Ihren Nachbarn hin. 
• Halten Sie Hydranten von Schnee und Eis frei. 
• Versuchen Sie sich bei Schnee und Eis für Ihre Wege und Fahrten mehr Zeit einzuplanen. 
• Fahren Sie angepasst und damit sicher an Ihr Ziel. 

…… und noch etwas: 
Bitte haben Sie bei starken oder andauernden Schneefällen Verständnis, dass unsere Fahrer im Winterdienst lange Strecken vor sich haben und es auch zu Aufschichtungen von Schneemengen vor Ihrer Einfahrt oder anderen Beeinträchtigungen kommen kann. 

Haben Sie Fragen zum Winterdienst? 
Die Verwaltung der Gemeinde ist telefonisch unter 09805–919146 von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Oder schreiben Sie eine E-Mail an bauamt(@)burgoberbach.de